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... der öffentlichen Sicherheit
in Italien, das das Bestehen mehrerer Polizeiorgane, davon zwei
(Staatspolizei und Carabinieri) mit allgemeiner Zuständigkeit
kennzeichnet, stellt die Notwendigkeit, Koordinierungsverfahren zu
bestimmen mit dem Ziel, die Effizient und die Leistungskraft des
mit dem Schutz der Ordnung und der öffentlichen Sicherheit
betrauten Apparats zu gewährleisten.
Das im Gesetz vom 1. April 1981, Nr. 121, beschriebene System
konzipiert ein Koordinierungsmodell mit stark "teilnehmendem"
Merkmal, das in der Lage ist, die spezifischen Beiträge aller
Beteiligter zu erschließen und auf diese Weise die
Leistungsfähigkeit der einzelnen Bemühungen durch die Billigung der
Entscheidungen zu multiplizieren.
Auf zentraler Ebene bedient sich das Innenministerium als
Landesbehörde für öffent-liche Sicherheit der Nationalen Kommission
für Ordnung und Öffentliche Sicherheit und der Abteilung für
Öffentliche Sicherheit.
Die Kommission wird vom Innenminister geleitet und sie besteht aus
einem vom Minister bestellten Unterstaatssekretär des Innern in den
Funktionen des Vizepräsidenten, dem Chef der Polizei -
Generaldirektor Öffentliche Sicherheit, dem Generalkommandanten der
Waffengattung der Carabinieri und dem Generalkommandanten des Korps
der Guardia di Finanza. Der Kommission gehören auch der
Generaldirektor der Gefängnisverwaltung und der oberste leitende
Chef des Corpo Forestale dello Stato an.
Die Struktur der Abteilungen
sorgt dagegen für die operativ-technische Koordinierung der
Polizeiorgane; daher sind in ihrem Bereich die Büros und
Direktionen der Polizeien angesiedelt und vor allem die
Koordinierungs- und Planungsstelle der Polizeikräfte. Diese
Stelle legt unter anderem die Maßnahmen für eine bessere
Planung der Dienste der Ordnung und öffentlichen Sicherheit
und den optimalen Einsatz der Personal- und wirtschaftlichen
Ressourcen fest.
Auf peripherer Ebene hat der Präfekt als die Provinzialautorität
der öffentlichen Sicherheit die allgemeine Verantwortung für die
Ordnung und öffentliche Sicherheit in der Provinz, und er bedient
sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Provinzialkommission für
Ordnung und Öffent- liche pag.prec. Sicherheit. Diese Kommission
wird vom Präfekten geleitet, und sie besteht aus dem
Polizeipräsidenten, dem Bürgermeister der Provinzhauptstadt und dem
Präsidenten der Provinz, den Provinzkommandanten der Waffengattung
der Carabinieri und des Korps der Guardia di Finanza, dem auf
Provinzebene verantwortlichen Beamten des Corpo forestale dello
Stato, sowie den Bürgermeistern der anderen betroffenen Gemeinden,
wenn Probleme behandelt werden müssen, die sich auf die
entsprechenden territorialen Bereiche
beziehen.
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