1. Berufsoffiziere mit gewöhnlicher Stammrolle.
Sie werden unter den jungen Männern und Frauen rekrutiert, die
bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nach einem
Zulassungswettbewerb
- einen zweijährigen Kurs an der Militär-Akademie Modena und
- einen dreijährigen Kurs an der Offizierschule der Carabinieri
bestehen und den Dienstgrad eines Oberleutnant und den
Studienabschluss in Jurisprudenz erhalten.
2. Berufsoffiziere mit Sonderstammrolle:
Sie werden durch einen Wettbewerb aufgrund von Titeln und Prüfungen
unter:
- den
Reserveoffizieren der Carabinieri mit zweijähriger Dienstzeit und
außer Dienst rekrutiert, die am 31. Oktober des Jahres, in dem der
Wettbewerb ausgeschrieben wird, das 32. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben;
- den Luogotenenti, den Marescialli "A" s.UPS, den Marescialli capo
und ordinari, die im Besitz eines Sekundarschulabschlusses zweiten
Grads sind, in den Beurteilungen der letzten beiden Dienstjahre die
abschließende Beurteilung nicht unter "überdurchschnitt-lich
erhalten haben und an dem in der Ausschreibung genannten Datum das
26. Lebensjahr vollendet und das 40. noch nicht überschritten
haben.
3. Berufsoffiziere mit Logistiktechnischer Stammrolle:
Sie werden durch einen Wettbewerb aufgrund von Titeln und Prüfungen
unter den italienischen Staatsangehörigen männlichen oder
weiblichen Geschlechts rekrutiert, die an dem in der Ausschreibung
genannten Datum das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben
und im Besitz eines Studienabschlusses (Laurea) sind, der mit einer
der folgenden Spezialisierungen vereinbar ist:
- Verwaltung
- Kommissariat
- Medizin - Pharmakologie
- Tiermedizin
- Angewandte Psychologie
- Telematik
- Pionierwesen
- Wissenschaftliche Untersuchungen.
Die Gewinner des Wettbewerbs erhalten sofort die Ernennung zum
Oberleutnant und ein Jahr nach Abschluss des Berufslehrgangs die
Ernennung zum Hauptmann.
4. Offiziere auf Zeit, Hilfsoffiziere mit Sonder- und
Logistiktechnischer Stammrolle
Sie werden durch einen Wettbewerb aufgrund von Titeln und Prüfungen
unter den italienischen Staatsangehörigen männlichen und
weib-lichen Geschlechts rekrutiert, die an dem in der Ausschreibung
genannten Datum das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten haben
und im Besitz eines Höheren Mittelschulabschlusses sind, wenn sie
die Ernennung zum Leutnant auf Zeit, Hilfsoffizier mit
Sonderstammrolle, anstreben, oder im Besitz eines in der
Ausschreibung angeführten Studienabschlusses, wenn sie die
Ernennung zum Oberleutnant auf Zeit, Hilfsoffizier mit
Logistiktechnischer Stammrolle, anstreben. Die Gewinner des
Wettbewerbs erhalten (5) nach Abschluss eines entsprechenden Kurses
von höchstens 16 Wochen Dauer sofort die Ernennung zum
Offizier.
Die Offiziere auf Zeit können:
- am Ende der
18-monatigen Dienstzeit eine weitere einjährige Dienstzeit
beantragen;
- entsprechend ihrem Studientitel an den Wettbewerben für die
Rekrutierung der Berufsoffiziere mit Sonder- und
Logistiktechnischer Stammrolle teilnehmen, sofern sie das 34.
Lebensjahr noch nicht überschritten habendad.
Für die Offiziere auf Zeit, die ohne Vergehen Dienst in der
Waffengattung geleistet haben, ist bei den Wettbewerben für die
Rekrutierung der Berufsoffiziere mit Logistiktechnischer Stammrolle
ein Stellenvorbehalt von bis zu 80% der insgesamt verfügbaren
Stellen vorgesehen.
Die Marescialli
mit freiwilliger Dienstzeit und Berufsmarescialli der Waffengattung
der Carabinieri stammen:
a. für 60% der
verfügbaren Stellen des Stellenplans aus einem öffentlichen
Wettbewerb und dem Bestehen eines entsprechenden Kurses von der
Dauer zweier akademischer Jahre, an dem teilnehmen können:
- die Angehörigen der Stammrolle der Superintendenten und der
Stammrolle der Appuntati und Carabinieri, die Carabinierikadetten,
die Hilfscarabinieri und die Hilfscarabinierikadetten, sowie die
Reserveoffiziere der Waffengattung, die bestimmte Voraussetzungen
erfüllen;
- italienische Staatsangehörige, einschließlich derer, die keinen
Wohnsitz in der Republik haben, mit einem Alter zwischen 18 und 26
Jahren (28, wenn sie Wehrdienst geleistet haben, und - nur bis 2002
- 29 Jahre, wenn sie weiblichen Geschlechts sind), die:
• im Besitz der
bürgerlichen und politischen Rechte sind und einen
Sekundarschulabschluss zweiten Grads besitzen oder ihn jedenfalls
im Laufe des Jahres erhalten, in dem der Wettbewerb
aus-ge-schrie-ben wird; ledig oder verwitwet sind oder, wenn
verheiratet, 26 Jahre alt sind;
• die körperlichen Eignungsvoraussetzungen erfüllen, nicht unter
1,65 m (1,61 m für Frauen) groß und nicht für den Wehrdienst
untauglich oder vorübergehend zurückgestellt sind;
• nicht wegen eines Nichtfahrlässigkeitsdelikt verurteilt und auch
nicht Vorbeu-gungs-maßnahmen unterworfen sind;
• die moralischen Voraussetzungen erfüllen und im Besitz eines nach
§ 26 des Gesetzes vom 1.2.1989 Nr.53 erforderlichen
Führungszeugnisses sind;
• aus den Streitkräften oder aus militärisch organisierten Korps
nicht ausgestoßen bzw. öffentlicher Ämter enthoben worden
sind;
• die Erlaubnis erhalten haben, Zivilersatzdienst zu leisten
(Gesetz v.8.7.1988, Nr. 230);
b. für die restlichen 40% der verfügbaren Stellen des Stellenplans
aus den Angehörigen der Stammrolle der Superintendenten und der
Stammrolle der Appuntati und Carabinieri aus einem internen
Wettbewerb und dem Bestehen eines entsprechenden Kurses von
sechsmonatiger Dauer.
Sie gehen aus
einem internen Wettbewerb und einer Ausbildungszeit von nicht unter
drei Monaten hervor:
- im Rahmen von 70% der verfügbaren Stellen aufgrund eines
Wettbewerbs allein aufgrund von Titeln, der den Appuntati scelti
(Berufsgefreiter) vorbehalten ist;
- im Rahmen von 30% der verfügbaren Stellen aufgrund eines
Wettbewerbs nach Titeln und Prüfungen, an dem die Appuntati scelti,
die Appuntati, die Carabinieri scelti und die Carabinieri in s.p.
mit mindestens 7 Dienstjahren teilnehmen können.
1. Die
Berufscarabinieri gehen hervor aus:
- einem öffentlichen Wettbewerb aufgrund von Titeln und einer
schriftlichen Prüfung und einem Grundkurs von einjähriger Dauer
i.S. des Ges.Dekrets 198/1995 (die letzte Wettbewerbsausschreibung
wurde im Gesetzblatt der Italienischen Republik -4. Sonderreihe-
Nr. 92 vom 19. November 1999 veröffentlicht);
- Wettbewerben, die den V.F.B. (Freiwillige mit kurzer Dienstzeit)
vorbehalten sind:
- einem gewöhnlichen Wettbewerb i.S. des Präsidialdekrets Nr.
32/1997 für diejenigen, die am Ende der dreijährigen Dienstzeit bei
den Streitkräften nach dem Besuch eines entsprechenden Grundkurses
in die Waffengattung eintreten;
- einem Übergangswettbewerb i.S. des § 21 des Gesetzes vom
28.12.2001, Nr. 448, für diejenigen, die ihre dreijährige oder
freiwillige Dienstzeit bei den Streitkräften beendet und nach dem
Besuch eines entsprechenden Grundkurses mindestens zwei Jahre
Dienst als V.F.B. geleistet haben;
- der Zulassung zur vierjährigen Dienstzeit
der Hilfscarabinieri am Ende des Wehrdienstes (nach Gesundheits-
und Eignungskontrollen) i.S. des Gesetzesdekrets Nr. 198/1995 nach
Bestehen eines entsprechenden
Zusatzkurses.